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Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie für den Fall einer gesetzlichen Betreuung vorsorglich bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll. Ebenso können Sie festlegen, wer keinesfalls als Betreuer infrage kommt.

Die Verfügung wird erst dann relevant, wenn eine rechtliche Betreuung erforderlich wird – z. B. wegen psychischer Erkrankung, Demenz oder schwerer Behinderung – und keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder ausreicht.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht

Während Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Person direkt bevollmächtigen, ist die Betreuungsverfügung eine Empfehlung an das Gericht. Sie ersetzt keine Vollmacht, sondern wirkt ergänzend.

Im Unterschied zur Vollmacht entscheidet bei der Betreuungsverfügung das Betreuungsgericht über die Bestellung – es ist dabei jedoch an Ihren erklärten Willen gebunden (sofern er mit dem Wohl der betreuten Person vereinbar ist).

Ablauf bei gerichtlicher Betreuung

Wird eine gesetzliche Betreuung nötig, prüft das Betreuungsgericht, ob eine geeignete Person vorhanden ist. Liegt eine Betreuungsverfügung vor, orientiert sich das Gericht daran – es sei denn, wichtige Gründe sprechen dagegen.

Die richterliche Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 1896 BGB§ 1896 BGB – Voraussetzungen einer Betreuung
Kann ein Volljähriger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – sofern keine andere rechtliche Vorsorge getroffen wurde.
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Rechtlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage für die Betreuungsverfügung ergibt sich aus dem § 1901a BGB§ 1901a BGB – Patientenverfügung
Hat eine einwilligungsfähige volljährige Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich Festlegungen getroffen, prüft der Betreuer, ob diese auf die aktuelle Situation zutreffen, und setzt den Willen durch.
und der Betreuungsrechtsreform.

Ihre Wünsche sind für das Gericht bindend, sofern sie schriftlich dokumentiert und im Sinne Ihres Wohls formuliert sind.

Form & Wirksamkeit

Fazit

Eine Betreuungsverfügung ergänzt Ihre Vorsorgedokumente sinnvoll: Sie stellt sicher, dass im Ernstfall nicht irgendjemand über Ihr Leben bestimmt, sondern eine vertraute, von Ihnen benannte Person – in Abstimmung mit dem Gericht.