Ziele der GVP

Die GVP soll sicherstellen, dass auch in akuten oder kritischen Situationen nach dem Willen des betroffenen Menschen gehandelt wird – insbesondere, wenn dieser sich selbst nicht mehr äußern kann. Dabei werden medizinische, pflegerische und psychosoziale Aspekte einbezogen.

Inhalte der Beratung

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf eine kostenfreie GVP-Beratung haben ausschließlich Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, deren Einrichtung eine entsprechende Zulassung zur Durchführung der GVP besitzt. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegekasse.

Rechtlicher Hintergrund

Die gesetzliche Grundlage bildet der §132g SGB V. Er definiert Umfang, Zielsetzung und die Voraussetzungen für die Durchführung. Die Beratung darf nur durch speziell qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Nutzen für Betroffene und Angehörige

Die GVP ist nicht nur ein rechtliches Dokument, sondern ein kommunikativer und reflexiver Prozess. Sie schafft Klarheit, Sicherheit und Würde in einer Lebensphase, die oft von Unsicherheit und emotionaler Belastung geprägt ist.