Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, in Ihrem Namen rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen – etwa zu medizinischen Behandlungen, Wohnort, Finanzen oder Behördenangelegenheiten.
Die Vollmacht gilt für den Fall, dass Sie selbst nicht (mehr) in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern oder rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen – z. B. infolge von Demenz, Koma, Unfall oder Krankheit.
Bedeutung in der Praxis
Ohne Vorsorgevollmacht müsste in einem solchen Fall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Mit der Vollmacht vermeiden Sie dieses Verfahren und stellen sicher, dass jemand Ihres Vertrauens für Sie handeln darf.
Sie können festlegen, ob Ihre Vertrauensperson allein oder gemeinsam mit anderen handeln darf, und ob bestimmte Bereiche ausgeschlossen werden sollen.
Umfang & Reichweite
Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf folgende Lebensbereiche erstrecken:
- Gesundheit & medizinische Versorgung
- Pflege und Heimunterbringung
- Vermögensangelegenheiten & Kontozugriffe
- Wohnungskündigung und Verträge
- Behördenkontakte & Antragsstellungen
Besonders sensibel sind sogenannte **"höchstpersönliche Angelegenheiten"** – z. B. Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen. Diese müssen in der Vollmacht ausdrücklich benannt sein und stehen unter Bezug zu § 1901c BGB§ 1901c BGB – Mutmaßlicher Wille
Wird eine ärztliche Maßnahme erforderlich und ist der Betroffene einwilligungsunfähig, so ist der mutmaßliche Wille festzustellen. Grundlage dafür sind frühere Äußerungen, ethische Überzeugungen, Wertvorstellungen und sonstige Anhaltspunkte..
Rechtlicher Hintergrund
Die Vorsorgevollmacht ist im § 1896 BGB§ 1896 BGB – Voraussetzungen einer Betreuung
Kann ein Volljähriger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – sofern keine andere rechtliche Vorsorge, z. B. eine Vorsorgevollmacht, getroffen wurde. indirekt geregelt.
Das Gesetz erkennt die private Vorsorgevollmacht als gleichwertige Alternative zur rechtlichen Betreuung an – sofern sie ausreichend konkret und wirksam erstellt wurde.
Abgrenzung zur Betreuung / Betreuungsverfügung
Eine gerichtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht. Eine Betreuungsverfügung kann zusätzlich festlegen, wer als Betreuer in Frage kommt – oder wer nicht.
Idealerweise werden alle drei Dokumente (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung) aufeinander abgestimmt.
Fazit
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre Interessen wahrnehmen darf – ohne gerichtliches Verfahren, im Einklang mit Ihren Werten. Sie schafft Sicherheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten.