Gesetzliche Grundlage der GVP

Die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) basiert auf dem §132g SGB V. Dieser Paragraph regelt die Durchführung von Beratungen zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen für Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben oder schwer erkrankt sind.

Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, den Patienten in schwierigen gesundheitlichen Situationen mehr Autonomie zu gewähren und den Ärzten sowie Pflegepersonal klare Anweisungen für die medizinische Versorgung zu bieten.

Wichtige Punkte des §132g SGB V

Warum ist die GVP wichtig?

Die GVP ermöglicht es den Patienten, ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen zur medizinischen Behandlung und Pflege festzulegen – noch bevor sie in eine Situation kommen, in der sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Dies gibt nicht nur den Patienten Sicherheit, sondern hilft auch den behandelnden Ärzten und Pflegekräften, in kritischen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Mehr zur GVP und rechtlichen Aspekten

Um mehr über die rechtlichen Details zu erfahren und wie Sie Ihre eigene Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellen können, besuchen Sie bitte auch unsere weiterführenden Informationen.